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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form verwendet, nichtsdestotrotz beziehen sich die Angaben auf Angehörige sämtlicher Geschlechter.

1. Registrierung/Teilnahme

Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens sämtliche Daten, die vom Formular als Pflichtfeld angegeben sind, anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der Adresse und der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von Azado AG.

3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme

Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen von Azado AG ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.

4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist

Das Gewinnspiel läuft vom 09. Juli 2020 bis zum 16. September 2020. Die Teilnahmefrist beginnt jeweils um 00:01 Uhr des Tages und endet um 23:59 Uhr. Der Gewinner wird per Zufallsziehung ermittelt.

5. Gewinn

Der Gewinner erhält Anspruch auf folgende Dienstleistungen: Besorgnis von Fleisch, Beilagen und Getränken für insgesamt 10 Personen, Zubereiten der Mahlzeiten. Ausgeschlossen vom Gewinn sind die Organisation und das Aufkommen für geeignete Räumlichkeiten. Der Gewinner erklärt sich bereit passende Räumlichkeiten für den Anlass bereitzustellen und zu finanzieren. Der Gewinner erhält keinen Anspruch auf Barauszahlung des deklarierten Werts von 2'000 CHF. Sämtliche weitere Leistungen, bis auf die oben genannten Leistungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Der Gewinner wird innerhalb von zwei Wochen nach der Auslosung verständigt.

6. Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und/oder angerufen.

7. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschliesslich Schweizerischem Recht.

8. Übermittlung der Gewinne

Nach der Kontaktaufnahme des Gewinners durch die Azado AG werden Datum und Ort für die Durchführung des Grillfests bestimmt. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen ab der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.

9. Beendigungsmöglichkeiten

Die  Azado AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Azado AG zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

10. Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und an Azado AG weitergegeben werden. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er auf die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse Nachrichten im Zusammenhang mit der Firma Azado AG erhalten darf. Im Falle eines Widerrufs wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Facebook steht mit diesem Gewinnspiel in keinerlei Verbindung. Facebook ist kein Ansprechpartner für das Gewinnspiel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Azado AG haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, - erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Azado AG haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Azado AG nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Azado AG nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Azado AG haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den  vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird

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